Donnerstag, 28. April 2022

Zahlen, Daten, Fakten: Gesundheit am Arbeitsplatz

Im Jahr 2020 war jede*r Beschäftigte durchschnittlich für 18,2 Tage krankgeschrieben (©pixabay.com)

Was umfasst die Fürsorgepflicht für Arbeitgeber? Welche Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen sind bei Beschäftigten in Deutschland am häufigsten? Welche volkwirtschaftlichen Kosten entstehen durch Arbeitsunfähigkeit? Die folgenden Zahlen, Daten und Fakten liefern Antworten.

Ziele der Gesundheit am Arbeitsplatz


Laut gemeinsamer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat „Gesundheit am Arbeitsplatz“ drei unterschiedliche Ziele[1]:

1.    Erhaltung und Förderung der Gesundheit der*des Arbeitnehmenden und ihrer*seiner Arbeitsfähigkeit

2.    Verbesserung der Arbeitsumgebung und der Arbeit, die so gestaltet werden müssen, dass sie die Sicherheit gewährleisten und die Gesundheit schützen

3.    Entwicklung einer Arbeitsorganisation und -kultur, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern (Erreichen der Kultur in der Praxis mittels Steuerungssysteme, Personalmanagementrichtlinien, Grundsätze der Partizipation, Schulungsrichtlinien und Qualitätsmanagement)

 

Fürsorgepflicht verstehen[2]

Arbeitgeber sind im Arbeitsalltag rechtlich an eine Fürsorgepflicht gebunden. Diese findet sowohl auf körperliche als auch auf psychische Aspekte Anwendung und sieht u.a. die Umsetzung folgender Maßnahmen vor:

  • Räume, Vorrichtungen, Maschinen und Geräte, die zur Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden, müssen in einer Weise eingerichtet und unterhalten werden, dass Leib, Leben und Gesundheit der Angestellten geschützt sind, wie es die Gegebenheiten des Betriebs und der Arbeit zulassen.
  • Arbeitgeber müssen Mitarbeitende bei einer erhöhten Gefahr für die Gesundheit proaktiv aufklären.
  • Dienstleistungen müssen geregelt werden – z.B. durch den Erlass einer Betriebsordnung.
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor Stressfaktoren und Überanstrengung bewahren. Eine unangemessene Arbeitsleistung, wie z.B. eine zeitliche Tätigkeit einzufordern oder entgegenzunehmen, die über den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes liegt.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmende müssen sich an die geltenden Gesundheitsverordnungen halten – sowie an Hygieneregeln, die z.B. vor dem Hintergrund der Coronapandemie für Betriebe gelten.

Die jeweilige Fürsorgepflicht kann durch die spezifische Tätigkeit und durch die Betriebsstruktur begrenzt sein. In einem Büro greifen z.B. andere Vorgaben bzgl. des Arbeitsschutzes, und der Arbeitsbedingungen als in einer Fabrikhalle.

 

Krankenstand und Krankheitstage


Für das Jahr 2021 benennt die gesetzliche Krankenversicherung einen Krankenstand von rund 4,34 %.[3]

Folgende Daten liegen zu den Krankheitstagen für das Jahr 2020 vor[4]:

Im Durchschnitt war jede*r Beschäftigte im Jahr 2020 für 18,2 Tage krankgeschrieben. 10 Jahre zuvor, also in 2010, lag die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage bei 13,9 Tagen.


Der Anteil an Krankheitsfällen pro Dauer in 2020:


1 – 3 Tage:    

29 %

4 – 7 Tage:    

28,9 % 

1 – 2 Wochen: 

20,2 % 

2 – 4 Wochen:

11,8 %

4 – 6 Wochen:

4,6 %

> 6 Wochen:  

5,4 %

 

 


Durchschnittliche Zahl der Krankheitstage steigt mit dem Alter; Der Überblick für 2020 nach Alter und Geschlecht

 

Alter

Anzahl der Krankheitstage

Frauen*

Männer*

25 – 29 Jahre

11,7

10,3

30 – 34 Jahre

12,6

10,6

35 – 39 Jahre

14,2

12

40 – 44 Jahre

16,3

14

45 – 49 Jahre

19

16,6

50 – 54 Jahre

23,2

20,2

55 – 59 Jahre

28

26,9

60 – 64 Jahre

35,9

33,9



In 2020 entfielen so viel Prozent der Krankheitstage auf (Erkrankungen/ Beeinträchtigungen) …

Muskel- und Skeletterkrankungen         

24,6 %

Psychische Störungen                         

17,5 %

Krankheiten des Atmungssystems        

14 %

Verletzungen und Vergiftungen             

10,9 %

Krankheiten des Verdauungssystems     

4,3 %

Infektionen                                         

4,2 %

Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems 

4,1 %

Krebserkrankungen                              

4,1 %

Sonstige Ursachen                               

16,3 %

 

 

Blick in die Branchen und Berufsgruppen[5]


Krankheitstage im Jahr 2020 nach Branchen – je beschäftigtes Mitglied der Betriebskrankenkassen

Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung

24,7 Tage

Verkehr und Lagerei

23,3 Tage

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

21,3 Tage

Gesundheits- und Sozialwesen

21,2 Tage

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

19,8 Tage

Baugewerbe

19,7 Tage

Verarbeitendes Gewerbe

18,3 Tage

Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz

18,2 Tage

Gastgewerbe

16,9 Tage

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

15,8 Tage

Energieversorgung

14,7 Tage

Finanz- und Versicherungs­dienstleistungen

13,5 Tage

Information und Kommunikation

9,4 Tage

 


Krankheitstage im Jahr 2020 nach Berufsgruppen – je beschäftigtes Mitglied der Betriebskrankenkassen

… die die meisten Krankheitstage aufweisen

Industrielle Glasherstellung und -verarbeitung

29,8 Tage

Bau- und Transport­geräteführung

29,4 Tage

Kunsthandwerkliche Keramikherstellung und
-verarbeitung

29 Tage

Altenpflege

28,9 Tage

Polizei-, Gerichts- und Justizvollzug

27,8 Tage

 

… die die wenigsten Krankheitstage aufweisen

Technische Forschung und Entwicklung

7,5 Tage

Theater-, Film- und Fernsehproduktion

7,5 Tage

Softwareentwicklung und Programmierung

6,9 Tage

Geologie, Geografie und Meteorologie

6,0 Tage

Lehr- und Forschungstätigkeit an Hochschulen

4,4 Tage

 


Volkswirtschaftliche Kosten[6]


Für das Jahr 2019 werden folgende volkswirtschaftliche Produktionsausfallkosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit benannt – nach Wirtschaftszweig

 

Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit

31,6 Mrd.

Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe

27,8 Mrd.

Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation

21,3 Mrd.

Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen

14,4 Mrd.

Baugewerbe

4,9 Mrd.

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

0,4 Mrd.

 



[1] OBGL.lu, „Definition Gesundheit am Arbeitsplatz“; http://www.ogbl.lu/de/definition-de-la-sante-au-travail/#:~:text=Der%20gemeinsame%20Ausschuss%20von%20WHO,Verbesserung%20der%20Arbeitsumgebung%20und%20der
[2] personalwissen.de, „Gesundheit am Arbeitsplatz: Wichtige Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, März 2022, https://www.personalwissen.de/arbeitsalltag/gesundheit-am-arbeitsplatz/
[3] statista.com, „Jährlicher Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis 2022“, März 2022, Anm.: Der Krankenstand gibt an, wie viel Prozent der Erwerbstätigen an einem Kalendertag durchschnittlich arbeitsunfähig erkrankt waren.; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5520/umfrage/durchschnittlicher-krankenstand-in-der-gkv-seit-1991/
[4] iwd.de, „Der Krankenstand in Deutschland“, Januar 2022, Anm.: Krankheitstage einschließlich Reha und Arbeitsunfälle: Kalendertage mit ärztlichem Attest von pflicht- und freiwillig versicherten Mitgliedern der Betriebskrankenkassen, ohne Arbeitslose und Rentner*innen; https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-498654/
[5] iwd.de, „Der Krankenstand in Deutschland“, Januar 2022; https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-498654/
[6] statista.com, „Volkswirtschaftliche Produktionsausfallkosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit in Deutschland nach Wirtschaftszweig im Jahr 2019“, Dezember 2020; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/869844/umfrage/produktionsausfallkosten-aufgrund-von-arbeitsunfaehigkeit-in-deutschland-nach-wirtschaftszweig/




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