Mittwoch, 17. April 2024

Nachhaltig zur Nachhaltigkeit: Soziales und Vereinbarkeit wird über Reporting künftig sichtbarer

Anhand des ESRS Faktoren ESG-Kriterien identifizieren und für das Nachhaltigkeits-Reporting nutzen
(Quelle: deathtothestockphoto.com)

In der heutigen, zweiten Ausgabe unserer Blog-Serie „Nachhaltig zur Nachhaltigkeit“ schauen wir auf die Inhalte, die mit der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht gefragt sind. Unseren Blick lenken wir dabei vor allem auf den European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Und wir geben Hinweise, welchen thematischen Input eine systematische betriebliche Vereinbarkeitspolitik hinsichtlich des ESRS leistet.

In der ersten Folge benannten wir die Sustainable Development Goals, kurz SDGs, die die Grundlagen des globalen Verständnisses von Nachhaltigkeit bis 2030 bilden. Neben dem Kürzel SDGs ist in jüngster Zeit auch die Abkürzung ESG immer präsenter geworden. ESG steht für die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, die gleichzeitig den Rahmen der Sustainability-Aktivitäten von Unternehmen bilden. E meint Environment – also die ökologische Säule –, zu der Aspekte wie Abfall, Energieverbrauch und Umweltbelastung zählen. In der sozialen Säule – hier S wie Social – werden Themen wie z.B. Vielfalt, Income sowie nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben behandelt. Unter G wie Governance geht es um Faktoren wie Verantwortung der Leitungs- und Aufsichtsorgane, Unternehmensethik und -kultur, digitale Verantwortung usw.

Die CSRD, also die ab diesem Jahr gültige Corporate Sustainability Reporting Directive, die wir im zurückliegenden Blogbeitrag der Reihe bereits im Hinblick auf die nach ihr zur Berichterstattung verpflichteten Organisationen betrachtet haben, definiert erstmalig die ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren: nämlich Umweltfaktoren, Sozialfaktoren und Governance-Faktoren. Allerdings gibt die CSRD nur einen groben Rahmen für die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Um die Faktoren für das Reporting genauer identifizieren und nutzbar machen zu können, wurde die European Financial Reporting Advisory Group von der Europäischen Kommission beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards – kurz ESRS – zu entwickeln. Die ESRS liefern Unternehmen in der Europäischen Union nun also inhaltliche Details für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Bei der Entwicklung der ESRS wurden und werden bereits vorhandene, etablierte Berichterstattungsstandards berücksichtigt, die von den verschiedensten Initiativen vorgelegt wurden. So sind z.B. die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) eingeflossen, die hierzulande und auch international das am weitesten verbreitete Rahmenwerk sind. Damit ist auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex zu großen Teilen abgedeckt, da dieser die GRIs miteinbezieht.

Auch bislang freiwillig bzw. in einzelnen europäischen Staaten zu beachtende Hinweise und bestehende Regulierungen haben vielfach Berücksichtigung gefunden. Das sind beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte sowie die EU-Taxonomieverordnung, die für bestimmte Nicht-Finanzunternehmen gilt und auf diese über die Regulierung der nachhaltigen Finanzierung der Banken und Versicherungen wirkt. Beabsichtigt ist, die ESRS auch mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive – kurz CSDDD – zu matchen. Diese Sorgfaltspflichtrichtlinie, die sich auf Menschenrechte und Umwelt in den Wertschöpfungskette bezieht, ist allerdings noch nicht final verabschiedet.

Die „große europäische Lösung“ ESRS umfasst momentan 12 übergreifende Standards:

  • Generell: allgemeine Anforderungen, allgemeine Offenlegungen
  • Und entsprechend der ESGs:
    • Umwelt: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Umweltschutz/ Schutz vor Umweltverschmutzung, Schutz der Wasser-/ Meeresressourcen, Schutz der Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Übergang zur Kreislaufwirtschaft
    • Soziales: Eigene Belegschaft und Achtung der Menschenrechte, Interessen von Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, Interessen betroffener Gemeinschaften, Interessen von Konsument*innen und Endkund*innen
    • Governance: Unternehmenspolitik (darunter Unternehmensethik und -kultur, Verantwortung der Leitungs- und Aufsichtsorgane)

Insbesondere in der Säule Soziales werden die Bezüge zu einer systematischen familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik von Organisationen – und damit zum audit berufundfamilie und audit familiengerechte hochschule – deutlich. Mit den Standards sind nämlich Informationen zu folgenden Themen bzw. Kriterien gefragt, die sich auch in einer strategischen vereinbarkeitsfördernden Personalpolitik wiederfinden, bzw. von ihr beeinflusst werden können:

  • Diversität
  • Ausbildung und Kompetenzentwicklung
  • Beschäftigungssicherung
  • Inklusion
  • Tarifverhandlungen und sozialer Dialog
  • Vergütung
  • Soziale Absicherung
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • Gesundes und sicheres Arbeitsumfeld

Da derzeit noch Parameter und Kennzahlen – insbesondere bei den Sozialstandards – vermisst werden, werden die momentan bekannten Standards weiterentwickelt. Zudem ist geplant, die ESRS um branchenspezifische und KMU-relevante Standards auszuweiten. Dann werden zu den derzeit bereits 826 pflichtmäßig zu beachtende Datenpunkten und 257 Wahlangaben weitere Faktoren hinzukommen.

Neben der inhaltlichen Aufschlüsselung ist mit den ESRS auch die doppelte Wesentlichkeit gefragt. Das bedeutet, dass die berichterstattenden Organisationen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen müssen, anhand derer Kriterien für die Bestimmung, ob ein Nachhaltigkeitsthema für eine Organisation und ihre Stakeholder wesentlich ist, ermittelt werden. So stehen 649 der 826 aktuellen Pflichtangaben unter Wesentlichkeitsvorbehalt.

Was die doppelte Wesentlichkeitsanalyse grundsätzlich umfasst, schauen wir uns in unserem nächsten Beitrag dieser Blog-Serie an, der Anfang Juni 2024 erscheinen wird. In diesem wird es um die Grundlagen und Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsmanagement gehen.

Der Großteil der oben genannten Informationen findet sich in unserem „Leitfaden Nachhaltigkeit“, für den uns die Nachhaltigkeitsspezialist*innen von CONCERN und der Universität Bayreuth zu Seite standen. Der über 40 Charts umfassende „Leitfaden Nachhaltigkeit“ steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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