(Gleitzeitregelungen
ermöglichen Flexibilität für Beschäftigte ©unsplash.com)
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Wer wann wie viele Stunden pro Woche arbeiten soll bzw. darf, diskutieren aktuell sowohl Unternehmen, Verbände als auch die Politik. Viele Arbeitgeber haben bereits die klassische Kernarbeitszeit abgeschafft und bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wann sie innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors mit der Arbeit beginnen und wann sie Feierabend machen. Die Befürworter der Arbeitszeitflexibilisierung betonen unter anderem Chancen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Hingegen mahnen die Skeptiker, eine zunehmende Flexibilisierung erhöhe das Risiko einer Entgrenzung der Arbeit und steigere die Belastung der Mitarbeiter*innen.
Tatsächlich werden in keinem anderen europäischen Land so viele Überstunden geleistet wie in Deutschland (European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, 2013). Der DGB-Index „Gute Arbeit“ (2016) sowie der Arbeitszeitmonitor 2017 belegen: Knapp 60 % aller Beschäftigten arbeiten länger, als es in ihren Arbeitsverträgen vereinbart ist. Durchschnittlich arbeiten Vollzeittätige fünf Stunden in der Woche mehr. Der Arbeitszeitmonitor zeigt: mit höherem Alter steigt die Zahl der Überstunden. Während unter 20-Jährige noch 1,96 Überstunden in der Woche leisten, gehen die 40 bis 59-Jährige rund 3,5 Stunden und die über 60-Jährigen sogar 3,6 Stunden später nach Hause.
Der Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beleuchtet die Auswirkungen von Überstunden auf die Gesundheit und Work-Life-Balance der Beschäftigten. Laut der Studie sinkt mit zunehmender Länge der Arbeitszeit der Anteil der Beschäftigten, die mit ihrer Work-Life-Balance zufrieden sind. Wiederum steigt der Anteil derjenigen, die über gesundheitliche Beschwerden klagen.
Obwohl Mehrarbeit eine deutliche Belastung für die Beschäftigten darstellt, ist es nicht selbstverständlich, dass geleistete Mehrarbeit ausgeglichen werden kann. Während 47 % der männlichen Beschäftigten ein Überstundenabbau verwehrt wird, sind es 60 % der weiblichen Beschäftigten, die auf einen Ausgleich verzichten müssen.
Gleitzeitregelungen ermöglichen Flexibilität
Die Landeshauptstadt Düsseldorf zählt über 10.000 Beschäftigte. Diejenigen Mitarbeiter*innen die an der Gleitzeitregelung teilnehmen, können geleistet Mehrarbeitszeit, die über der Kappungsgrenze liegt, in einem sogenannten Arbeitszeitsparbuch gutschreiben lassen. Dieses Guthaben können Beschäftigte mit Kindern unter 15 Jahren in den Schulferien abbauen. Auch diejenigen Beschäftigten die vorübergehend Angehörige pflegen, können bis zum 31. Januar des Folgejahres die Überstunden über das Arbeitszeitsparbuch in Freizeit umwandeln.
1.500 Beschäftigte sind für den Gemeinnütziger Spar- und Bauverein Friemersheim eG tätig. 2013 wagte das Unternehmen die Umstellung von der 5-Tage-Woche auf eine 4-Tage-Woche. Damit reduziert das Unternehmen die Präsenzpflicht der Beschäftigten auf vier Tage die Woche. Die Beschäftigten selbst entscheiden wie sie ihre Wochenarbeitszeit verteilen und wann sie angefallene Überstunden abbauen.
Im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg können die ca. 350 Beschäftigten Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb eine festgelegten Funktionszeit frei wählen. Bedingung ist der uneingeschränkte Ablauf des Dienstbetriebes. Um die Gleitzeitregelung möglichst effektiv nutzbar zu machen, wurde ein großes Arbeitszeitfenster von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr eingeräumt und ein Jahresarbeitszeitkonto eingeführt. Ein neues Zeitwirtschaftssystem ermöglicht es den Beschäftigten einen unmittelbaren Zugriff auf ihr Zeitkonto. So können sie Zeitausgleich, Urlaub und Zeitbuchungskorrekturen direkt im System online beantragen.
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