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Flächendeckende Rückkehr der Stechuhr? (©pixabay.com) |
Es hallt wie ein Donnerschlag durch die Flure der Organisationen – auch die virtuellen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden, dass fortan die Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit besteht. Unser Geschäftsführer Oliver Schmitz antizipiert in dieser Ausgabe der Blogserie „Zur Debatte, Herr Schmitz“ die Folgen des Urteils für die familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik.