Dienstag, 28. April 2020

Kinder, Kinder! – Arbeitgeberunterstützung bei der Betreuung in Coronazeiten

Während der Coronapandemie übersteigt der familiäre Kinderbetreuungsbedarf das übliche Maß deutlich
(Photo by Aaron Burden on Unsplash)

Geschlossene Kitas und immer noch kein Unterricht für die jüngsten Jahrgänge in den Schulen… Beschäftigte, die Nachwuchs zu betreuen haben, stehen in Coronazeiten vor massig Herausforderungen. Die Challenge, Beruf und Familie zu vereinbaren ist größer denn je. In diesem Blog nennen wir einige Maßnahmen von zertifizierten Arbeitgebern, mit denen sie ihre beschäftigten Eltern jetzt unterstützen.

Erhöhte Flexibilisierung der Arbeitszeit


Was nützt das Home-Office, wenn die Arbeitszeiten nicht zu den Essens- und Betreuungsphasen der Kleinen passen? Einige der nach dem audit berufundfamilie oder audit familiengerechte hochschule zertifizierten Organisationen haben ihre Kern- bzw. Rahmenarbeitszeiten abgeschafft. Beschäftigte erhalten dadurch eine noch größere Freiheit, sich die Zeiten für die Verpflegung der Kinder und Arbeitsphasen selbständig aufzuteilen. Manche von denen, die sich nicht zu einer kompletten Abschaffung durchringen konnten – oft vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Bedingungen –, haben alternativ eine Ausweitung der Rahmenarbeitszeit und der Gleitzeit vorgenommen. Ein Arbeitgeber hat seinen Arbeitszeitrahmen geweitet – und zwar von 5:30 Uhr bis 21:00 Uhr –, so dass mehr Spielraum besteht.

Gesonderte Notfallbetreuung, Kommunikation und Kooperation


Was, wenn die berufliche Tätigkeit nicht für das Home-Office geeignet ist oder Beschäftigte das Büro als Arbeitsumfeld vorziehen? Ein auditierter Arbeitgeber berichtete uns davon, dass das Kind mit auf die Arbeit gebracht werden kann, sofern keinerlei anderweitige Betreuung möglich war. Für die hygienischen Standrads wird Sorge getragen. Eine Klinik hat eine Babysitterbörse ins Leben gerufen, um ihre Pflegekräfte und Ärzt*innen in Randzeiten unterstützen zu können. Dies gilt für den äußersten Notfall, wenn die Notbetreuung nicht umsetzbar ist. Ein weiterer Arbeitgeber hat eine räumliche Trennung der Mitarbeitenden in Teams bis zehn Beschäftigte ermöglicht, wobei in einem Team eine Kinderbetreuung miterfolgt.

Nicht minder wichtig ist die möglichst umfassende Information und Kommunikation zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung durch Arbeitgeber und (finanziellen) Unterstützungsleistungen durch die öffentliche Hand. So haben Organisationen für ihre Beschäftigten teilweise Informationsplattformen erstellt, auf denen sie Informationen zu Home-Office mit Kind, zu Webinarangeboten zur Kinderbetreuung oder auch einer Ideensammlung, bei der Eltern Erfahrungen und Lösungen einbringen können, finden können.

Und apropos Webinarangebote: Einige zertifizierte Arbeitgeber kooperieren mit Anbietern wie dem pme Familienservice oder benefit@work, deren digitale Infoangebote zum praktischen Umgang mit der Situation genutzt werden können. Es gibt auch Arbeitgeber, die eine Notfallbetreuung mit Hilfe eines Dienstleisters auffindbar machen.

Mehr arbeitsfreie Zeit


Aber was ist, wenn Beschäftigten mit Kindern aktuell die Ausführung ihres Jobs schlichtweg nicht möglich ist, z.B. weil die familiäre Dichte zu hoch ist und/ oder die Betreuungsbedarf des Nachwuchses zu hoch ist? Zahlreiche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitenden zusätzliche Urlaubstage. So ermöglicht z.B. ein Arbeitgeber Beschäftigten für die Kinderbetreuung zehn Urlaubstage on top. Ein Finanzinstitut hat spontan eine Regelung geschaffen, bei der Beschäftigte, die zur Kinderbetreuung regulären Urlaub nehmen, einen Tag pro genutzter Urlaubswoche dazu geschenkt bekommen. Bei einigen anderen Arbeitgebern wird die extra freie Zeit für die Kinderbetreuung als Sonderurlaub deklariert.

Arbeitgeber geben übrigens nicht nur Beschäftigten mit Kindern zusätzliche freie Zeit. Ein Arbeitgeber berichtet z.B. von einem „Danke-Tag“, der vom Vorstand als freier Tag den Beschäftigten geschenkt wird, um ihnen Anerkennung für ihre Leistungen sowie ihr rücksichtsvolles und fürsorgliches Verhalten in der außergewöhnlichen Coronasituation zu zollen.

Freie Zeit kann aber auch von Kolleg*innen kommen. So spenden Mitarbeitende z.T. Zeit für andere. Überstunden werden als „Zeitspenden“ gesammelt und können von Kolleg*innen, die derzeit einen hohen Bedarf an arbeitsfreier Zeit haben, genutzt werden.

Und noch etwas: Ein besonders wichtiges Signal sendet uns ein zertifizierter Arbeitgeber mit der Aussage, dass es absolut akzeptiert wird, wenn Mitarbeitende, die zwar von zu Hause aus mobil arbeiten können, aufgrund der Schulschließungen aber insbesondere bei jüngeren Kindern einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, nicht die volle Arbeitsleistung erbringen können – zeitlich und quantitativ.

Besondere Zeiten bedürfen besonderer Maßnahmen und auch besonderer Toleranz.

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