Donnerstag, 20. September 2018

Clever gelöst: Praxisbeispiele zur Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung


Zeitgemäße betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung: Von zeitlichem Bonus, über finanzielle Unterstützung bis hin zur Babysitter-Vermittlung  (©deathtothestockphoto.com)

Auch an diesem 20. Oktober feiern wir in Deutschland wieder Weltkindertag. Weil das Thema „Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Kinderbetreuung“ schier unerschöpflich ist, möchten wir aus gegebenem Anlass hier einige Praxisbeispiele von Arbeitgebern teilen, die nach dem audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule zertifiziert sind. Also, gerne nachmachen.


Der Arbeitgeber oder die Uni ruft, die Kinder werden betreut


Stellen Sie sich folgende Szenarien vor: Ein Betriebsfest steht an, aber es ist kein Babysitter für die zweijährige Tochter und den vierjährigen Sohn in Sicht. Oder das Unternehmen ruft eine Personalversammlung ein, die außerhalb der Kinderbetreuungszeiten liegt. Oder studierende Eltern befinden sich in einer Prüfungsphase und haben Probleme, den Nachwuchs betreut zu wissen. Einige Unternehmen, Institutionen und Hochschulen nehmen sich dieser elterlichen Herausforderungen ihrer Beschäftigten bzw. Studierenden ganz offensiv an, indem sie in diesen Sondersituationen kostenlose Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei sich anbieten.

Was das Betreuungspersonal angeht lassen sich Arbeitgeber auch einiges einfallen: So gibt es Betriebe, die eigene Beschäftigte zu Tagespflegepersonen ausbilden lassen, die Mitarbeiterkinder im Rahmen einer Tagespflege kostenlos betreuen.

Und es gibt Modelle, bei denen die Azubis des Hauses Kinderbetreuungsprojekte leiten.


Im Notfall zur Stelle


„Unverhofft kommt oft.“ – Das gilt auch für den Wegfall der Regelkinderbetreuung. Die Tagesmutter erkrankt, die Kita streikt… Dann benötigen erwerbstätige Mütter und Väter rasch und unkomplizierte Hilfe.

Manche Arbeitgeber haben sich darauf mit dem Angebot einer kurzfristigen Vermittlung einer Notfallbetreuung eingestellt. Dazu stützen sie sich beispielsweise auf einen Kooperationsvertrag mit einem Kinderbetreuungsnotruf.

Stellt ein Arbeitgeber eine Vermittlungsplattform für Babysitter*innen bereit, können Eltern, bei denen mit einem kleinen Vorlauf absehbar ist, dass die Kinderbetreuung ausfällt, die Lücke füllen.


Finanziell unter die Arme gegriffen


Werden Notfallbetreuungslösungen nicht direkt vom Arbeitgeber gestellt, können diese sehr kostenintensiv sein. Und auch für die Regelkinderbetreuung werden meist hohe Beträge fällig. Mit einer finanziellen Unterstützung greifen zahlreiche Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter die Arme. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Ansätze:

Etwa einen festgelegten monatlichen Kinderbetreuungszuschuss, der von der/ dem Mitarbeiter*in mit Kind individuell eingesetzt werden kann. Oder die Bezuschussung eines Kita-Platzes mit einem festen Betrag. Hier besteht oft ein Partnervertrag zwischen Arbeitgeber und Kita.

Manche Arbeitgeber legen sogar einen Fördertopf für bedürftige Beschäftigte an, der bei einem Kinderbetreuungsbedarf flexibel eingesetzt werden kann, z.B. für aufkommende Babysitter-Kosten am Abend oder am Wochenende – also außerhalb der regulären Betreuungszeiten.


Zeitlicher Bonus


„Quality time“ – ein Begriff, der derzeit viel Beachtung findet. So wünschen sich beispielsweise 79 % der Väter, mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Den privaten Zeitwünschen von beschäftigten Eltern kommen Arbeitgeber in ganz unterschiedlicher und damit flexibler Weise entgegen.

So bieten Arbeitgeber z. B. fünf kostenfreie „Backup-Tage“ pro Kind eines Beschäftigten und pro Jahr. Eine andere Variante ist ein quartalsweiser Kinderbonustag, der einen Tag Zusatzurlaub darstellt. Denkbar ist auch die Erhöhung der Gleitzeittage.



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