Montag, 14. Februar 2022

Mehr Partnerschaftlichkeit = Win-Win-Situation für alle

Mehr Partnerschaftlichkeit führt zu gleicheren Bedingungen bei Erwerbs-und Sorgearbeit für Männer* und Frauen* (Rautie für ©berufundfamilie Service GmbH)

Valentinstag ist Feiertag der Partnerschaft! Wir blicken daher in unserem Blogbeitrag darauf, mit welchen Änderungen das Bundesfamilienministerium mehr Partnerschaftlichkeit bei Erwerbs- und Sorgeaufgaben ermöglichen will und welche Ansatzpunkte sich daraus für familienbewusste Arbeitgeber ergeben.

Heute ist Valentinstag! Das Fest der Liebenden und der Partnerschaftlichkeit. Ist man in einer partnerschaftlichen Beziehung, meistert man gemeinsam die „Hürden“ des Alltags und steht seiner*m Partner*in mit Rat und Tat zur Seite – im Idealfall. Partnerschaftlichkeit zeigt sich auch darin, wie gemeinsam Entscheidungen getroffen werden. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen ist oftmals die darüber, wie in einer Partnerschaft bei anstehenden Sorgeaufgaben (Kind oder Pflege eines Angehörigen) eine gleiche Aufteilung der Familienarbeit und der Erwerbstätigkeit erfolgen kann. In diesem Blogbeitrag schauen wir daher, was das Bundesfamilienministerium unter Führung von Ministerin Anne Spiegel (ebenfalls Schirmherrin des audit berufundfamilie) anpackt, um Partnerschaftlichkeit zu fördern, und welche Ansatzpunkte sich daraus für familien- und lebensphasenbewusste Arbeitgeber ergeben.

Längst hat sich nämlich gezeigt, dass z.B. Väter* nicht mehr „nur“ Hauptverdiener sein wollen. So wünschen sich 48 % der Väter* eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf, 55 % von ihnen würde gerne auch die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen.[1] Dies macht sich auch bei der Inanspruchnahme von Elterngeld bemerkbar, die sich von 21,2 % im Jahr 2008 auf 42,1 % im Jahr 2018 verdoppelt hat. Auch die Coronapandemie erwies sich als Treiber für partnerschaftliche Arbeitsteilung. Dies äußerten 2/5 der Väter* mit Kindern unter 15 Jahren bei einer Befragung im Februar 2021 im Väterreport 2021. Ca. jede fünfte Paarfamilie gab an, dass sie sich die Familienarbeit partnerschaftlicher aufteile. Dies möchte die Hälfte der Familien auch nach der Pandemie so beibehalten.

Bundesfamilienministerin Spiegel: Vereinbarkeitsdebatte als Umverteilungsdebatte


Obwohl sich 45 % der Eltern eine partnerschaftliche Aufteilung bei der Kinderbetreuung wünschen, ist sie nur bei 17 % der Eltern der Fall. 51 % der Väter*, die keine Elternzeit oder Elterngeld in Anspruch nahmen, verzichteten aus finanziellen Gründen. Immerhin 8 % befürchten zudem berufliche Nachteile, wenn Sie Elterngeld und Elternzeit nehmen würden. Wie also dafür sorgen, dass die Lohnschere nicht mehr mit dem positiven Schwangerschaftstest deutlich auseinander geht, wie Bundesfamilienministerin Spiegel in einem Interview mit der Welt sagte.

Männer* wünschen sich mehr und aktiver am Familienleben teilzunehmen und Frauen* möchten wieder mehr am Berufsleben teilhaben. Vereinbarkeit zu ermöglichen, heißt daher auch, eine Umverteilung von Sorgeaufgaben zu ermöglichen, wie Bundesministerin Anne Spiegel treffend darlegt. Dafür braucht es ihrer Ansicht nach neue Maßstäbe in der Familienpolitik, die Partnerschaftlichkeit nicht nur ermöglichen, sondern aktiv fördern und sie damit selbstverständlich machen.


Pläne der Ampel-Koalition – Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit?


„Eine gleichberechtigte und zukunftsorientierte Partnerschaft bemisst sich daran, dass Männer selbstverständlich die Hälfte der Familien- und Hausarbeit machen.“[2] Dies ist ein Zitat der Bundesfamilienministerin, mit dem sie eines ihrer größten Anliegen implizit anspricht: die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um Gleichberechtigung zu fördern, hat die Ampel-Koalition sich einiges vorgenommen, für Familien im Allgemeinen und Eltern im Besonderen. Zunächst sollen rechtliche Rahmenbedingungen an die gesellschaftliche Realität angepasst werden. Das bedeute eine Modernisierung des Familienrechts. „Familie ist überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“, so Anne Spiegel in ihrer Aussprache zur Familienpolitik.[3] Entsprechend soll zukünftig ermöglicht werden, dass rechtlich auch unabhängig von Liebesbeziehungen füreinander Verantwortung übernommen werden kann.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung finden sich eine Reihe von Vorhaben, die zu mehr Partnerschaftlichkeit führen sollen. Väter* sollen beispielsweise nun nach der Geburt zwei Wochen bezahlt freigestellt werden, damit die besondere Zeit als Familie direkt nach der Geburt des Kindes genutzt werden kann. Somit wird die Ampel-Regierung gleichzeitig die 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umsetzen.[4] Ein wesentlicher Bestandteil der Richtline ist eben jene zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt.

Geplant ist zudem eine Reform des Elterngeldes, mit der die Beantragung vereinfacht und digitalisiert werden soll. Darüber hinaus werden die Partnermonate beim Basis-Elterngeld um einen Monat erweitert, auch für Alleinerziehende. Zwecks Absicherung des Wiedereinstiegs ist anvisiert, den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf zu erweitern. Zudem sollen die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 Tage bzw. 30 Tage für Alleinerziehende erhöht werden – und das unabhängig von Corona. Verbesserte Voraussetzungen also, um die Vereinbarkeitsdebatte zu einer echten Umverteilungsdebatte zu machen.

Auch familien- und lebensphasenbewusste Arbeitgeber können mehr Partnerschaftlichkeit ermöglichen


Soweit zu den politischen Maßnahmen, doch gesellschaftlicher Wandel vollzieht sich nicht nur auf der politischen Ebene, sondern vor allem auch im Alltag – wozu auch der Arbeitsalltag zählt. Ein wesentlicher Hebel für alle erwerbstätigen Eltern sind hier die Angebote der Arbeitgeber. Ihre familien- und lebensphasenbewusste tragen entscheidend dazu bei, dass Frauen* UND Männer* familiäre bzw. Care-Aufgaben selbstverständlich – und partnerschaftlich – wahrnehmen.
Der politische Rahmen hilft Arbeitgebern, entsprechende Unterstützungsangebote im Rahmen einer systematischen betrieblichen Vereinbarkeitspolitik zu etablieren. , Indem sie aktiv mehr Partnerschaftlichkeit bei ihren Beschäftigten fördern, positionieren sie sich zudem nach innen und außen als attraktiver Arbeitgeber.

Hier folgt nun eine kleine Inspiration, wie dieser Support bzw. ein familienbewusster Lösungsansatz, der Partnerschaftlichkeit fördert, aussehen kann. Diese Auswahl an Praxisbeispielen stellt nur einen minimalen Ausschnitt aus den möglichen, vielfältigen Maßnahmen dar, die Arbeitgeber zur Unterstützung einer partnerschaftlichen Aufteilung der Sorgearbeit bieten können, und hat damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die skizzierten Beispiele werden entlang der personalpolitischen Handlungsfelder Arbeitszeit, Personalentwicklung und Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen veranschaulicht, die neben fünf weiteren Handlungsfeldern im audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule behandelt werde. Auditierte Organisationen stehen hier also Pate.

Neben der staatlichen finanziellen Unterstützung können Arbeitgeber eigene finanzielle Zusatzleistungen anbieten, die den Müttern* und Vätern* mehr gemeinsame Zeit mit ihren Sprösslingen ermöglichen. So können Zuschüsse bei der Geburt oder ein eigenfinanziertes Elterngeld in einer bestimmten Höhe durch den Arbeitgeber bis zu einem gewissen Zeitraum, die Eltern entlasten. Auch Kinderwillkommensgelder sind ein Zeichen der Wertschätzung für berufstätige Eltern.

Partnerschaftlichkeit muss selbstverständlich werden und Arbeitgeber mit strategischer Vereinbarkeitspolitik sollten sich zur Aufgabe machen, dass es ganz selbstverständlich wird, dass auch Beschäftigte in Führungspositionen Elternzeit und Partnermonate nehmen. Schließlich hat das Verhalten von Führungskräften Vorbildfunktion. Ihre positiven Beispiele dürfen und sollten daher Schule machen können. Auch die gezielte Kommunikation an männliche Beschäftigte, dass Elternzeit auch Väterzeit heißt, sollte intensiv verfolgt werden.

Viele Eltern und insbesondere Mütter* befürchten, dass ihre Kinder für sie zur Karrierefalle werden. Noch heute ist es so, dass in den meisten Paarhaushalten mit Kindern unter 12, der Vater* in Vollzeit und die Mutter* in Teilzeit arbeitet.[5] Hier ist es wichtig, geschlechtsspezifische Maßnahmen anzubieten, sodass Frauen* ihren Karrierewünsche und -anforderungen und parallel den Sorgeaufgaben nachkommen können. Dabei ist es sinnvoll, weibliche Beschäftigte individuell und bedarfsabhängig während der Elternzeit mit oder ohne Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz oder Stillzeit zu unterstützen. Setzen Arbeitgeber hier nicht an, ziehen sich Mütter* erfahrungsgemäß beruflich oftmals zurück und eine Spirale setzt ein, an dessen Ende der Arbeitgeber nicht mehr in jene Beschäftigte investiert. Das kann vermieden werden, indem auch Weiterbildungen während der Elternzeit ermöglicht werden und Kontakthalteprogramme installiert sind, die aktiv kommuniziert werden. So setzt die Organisation Zeichen, dass ein privater Neuanfang nicht gleichbedeutend mit einem beruflichen sein muss. Gerade für Beschäftigte, die vor der Nachwuchs-Entscheidung stehen, ist das Signal von Arbeitgebern am ausschlaggebendsten, dass für sie ein Kind nicht das Ende des Karrierewegs bedeutet. Den Mütter* und Väter* sind Eltern, aber eben auch wichtige Fachkräfte, die Organisationen bereichern können.

Wenn die Elternzeit dann vorbei ist, ist es essenziell, dass Arbeitgeber und Eltern den Wiedereinstieg gemeinsam gestalten. So sollte nach flexiblen Arbeitszeitmodellen gesucht werden, die eine Kinderbetreuung auch im Hinblick auf Öffnungszeiten von Kindergärten, etc. gewährleisten. Denkbar sind auch Job Sharing oder Top Sharing, also dass sich Beschäftigte oder Führungskräfte eine Vollzeitstelle teilen. Auch zusätzliche Kinderkrankentage können Eltern in Betreuungsnot helfen.

Diese Ausschnitte machen deutlich: Familien- und lebensphasenbewusste Arbeitgeber können den politischen Rahmen auch für eine Weiterentwicklung ihrer eigenen Organisationskultur hin zu mehr verankerten Familien- und Lebensphasenbewusstsein nutzen. Und: Dafür muss es nicht immer die betriebseigene Kita sein.


[1] BMFSFJ, Väterreport 2021, Oktober 2021                                                                                 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/vaeterreport-update-2021-186180?view=

[3] Aussprache zur Familienpolitik, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/mediathek/aussprache-zur-familienpolitik-192422 , 13.Januar 2022.

[4] Interview in der „Welt“ mit Anne Spiegel, Bundesministerin für Familien, Senioren und Jugend, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/anne-spiegel-ich-moechte-moeglichst-viele-familien-aus-der-armut-holen-192278 , 13. Januar 2022.

[5] DIW 2020, Corona-Krise erschwert Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Mütter – Erwerbstätige Eltern sollten entlastet werden, https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.787650.de/2019.pdf

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