Mittwoch, 7. August 2024

Nachhaltig zur Nachhaltigkeit: Durch Berichterstattung Chancen entdecken und sichern

Wie das Fahrradfahren muss auch die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung nach CSRD erst einmal erlernt werden. Einmal erprobt, kann vieles ins Laufen gebracht werden. (Quelle: deathtothestockphoto.com)

Die Nachhaltigkeitserklärung nach CSRD scheint wie ein Damoklesschwert über den Organisationen zu hängen. Aber klar sollte auch sein: Sie birgt Chancen, nachhaltiges Handeln nicht nur darzulegen, sondern auch weiterzuentwickeln. Ein entsprechender Motivator soll dieser Blogartikel sein – mit Tipps für die Auseinandersetzung mit dem Reporting.

Ende des vergangenen Monats haben meine Kommunikationskollegin Hannan Idais und ich ein ganztägiges Online-Seminar der Haufe-Akademie wahrgenommen, in dem die neuen Anforderungen an das Nachhaltigkeits-Reporting und Tipps zur Umsetzung kompakt präsentiert wurden. Denn auch wir möchten uns intensiver mit den Neuerungen auseinandersetzen – weil das Themenfeld Vereinbarkeit zahlreiche Bezüge zur Nachhaltigkeit hat. Danke auf diesem Wege an Prof. Dr. Ursula Binder von der TH Köln für die eingängige Vermittlung. Und die ist nicht leicht! Komplex ist das Thema und äußerst fordernd für Organisationen. Wir haben als erstes lernen dürfen: Eigentlich heißt es jetzt nicht mehr Nachhaltigkeitsbericht, wenn das Reporting in einen Lagebericht eingebunden ist (also etwa einen Geschäftsbericht integriert werden muss), sondern Nachhaltigkeitserklärung.

Und für die korrekte Abgabe dieser Erklärung bedarf es Kenntnisse über die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Nicht zu vergessen ist, dass eine Wesentlichkeitsanalyse – unter Berücksichtigung der doppelten Wesentlichkeit –, gepaart mit einer Stakeholderanalyse und einer Umfeldanalyse von Nutzen ist.

Diese Punkte haben wir in den vergangenen drei Ausgaben unserer Blogserie „Nachhaltig zur Nachhaltigkeit“ skizziert. Wir haben allerdings größtes Verständnis dafür, wenn die Inhalte in Kopf nicht spontan abrufbar sind. Die Komplexität kann auf den ersten Blick erschlagen. Aber wir wollen auch darauf vertrauen, dass sich die Abläufe in den ersten Jahren der Einführung der neuen Anforderungen noch finden müssen und werden. Und Organisationen werden sich auch aus eigenem Antrieb heraus, sich nachhaltig(er) aufzustellen, intensiv mit den Aspekten der Nachhaltigkeitserklärung auseinandersetzen wollen. Deshalb ganz kurz für die Herangehensweise ein paar Fragen, die Organisationen abhaken sollten:

  1. Ist unsere Organisation überhaupt berichtspflichtig?
    Grundlegende Infos dazu gibt es in unserem 1. Blogbeitrag zur Serie und auch auf der Website des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes. Auch wenn Ihre Organisation keiner Berichtspflicht unterliegt, ist ein Nachhaltigkeits-Reporting möglich und auch durchaus lohnenswert, was wir untenstehend kurz erläutern.

  2. Welches Berichtsformat ist zu wählen?
    Empfehlenswert ist die Erklärung nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Denn: Der für die Umsetzung der CSRD entwickelte European Sustainability Reporting Standard (ESRS) baut auf vielen Standards der GRI auf. Weitere Infos zu Berichtsstandards gibt es in unserem „Leitfaden Nachhaltigkeit“ (siehe unten).

  3. Welche Berichtsaspekte sind für unsere Organisation wesentlich?
    Machen Sie eine Umfeldanalyse, eine Wesentlichkeitsanalyse und eine Stakeholderanalyse. Was dabei zu berücksichtigen ist, ist ebenfalls in unserem Leitfaden benannt.

Wie wollen Mut machen, sich nachhaltig zu erklären


Es wird viel darüber geredet, ob die Vorgaben durch die CRSD etwas aufbürden, dass kapazitär kaum stemmbar ist – und zwar hinsichtlich zeitlicher und personeller Kapazitäten. Wer intern kein ausgewiesenes Nachhaltigkeitsmanagement – mit der entsprechenden Stelle – hat, muss sich ganz neue Kompetenzen aneignen. Aber auch im Nachhaltigkeits-Reporting bereits erprobte Organisationen müssen sich fit machen. Erfreulicherweise gibt es mittlerweile zahlreiche Seminare – z.T. auch kostenfrei – die für grundlegende Aufklärung sorgen und die auch Praktisches vermitteln. Die Zeit dafür sollten sich berichtspflichtige Organisationen nehmen. Betriebe, die es sich leisten können, haben selbstverständlich die Option, sich externe Hilfe einzukaufen.

In der Entstehung bzw. Optimierungsphase befinden sich derzeit die technischen Anwendungen, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung nach den neuen Richtlinien helfen sollen. Die sogenannten Nachhaltigkeitssoftwares oder Nachhaltigkeitsmanagement-Softwares sind derzeit noch nicht allumfassend aufgesetzt – insbesondere bzgl. der sozialen Säule gibt es noch Luft nach oben. Hier brauchen nachhaltigkeitsberichtende Organisationen also noch etwas Geduld.

Dennoch: Auch, wenn sie nicht leicht erscheint, die Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung lohnt sich – sowohl für berichtspflichtige als auch für nicht berichtspflichtige Organisationen. Denn: Mit dem in ihr offengelegten ihrem Engagement für (mehr) Nachhaltigkeit
  • gewinnen und binden sie Fachkräfte
  • entsprechen sie verstärkt den Erwartungen von Beschäftigten
  • überzeugen sie Kunden
  • kommen sie den Interessen von Investor*innen entgegen
In der sozialen Säule, aber letztendlich auch in der ökonomischen und in Teilen in der ökologischen Säule kommen dabei die Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zum Tragen. Sich systematisch für die Work-Life-Balance zu engagieren, ist in den Augen 90,2% der von uns Ende 2023/ Anfang 2024 befragten, nach dem audit berufundfamilie oder audit familiengerechte hochschule zertifizierten Organisationen der zentrale Bestandteil nachhaltigen Handelns. 89,6% der Organisationen sind zudem der Meinung, dass Arbeitgeber, die die Vereinbarkeit nicht fördern, ihrer sozialen Verantwortung nicht gerecht werden. Jede Zweite (50,9%) ist davon sogar voll und ganz überzeugt.

Knapp zwei Drittel (65%) der befragten audit-Zertifikatsträger werden ihr Engagement in der sozialen Säule der Nachhaltigkeit ausbauen – 9,2% deutlich und 55,8% in Teilen. Ein Drittel (29,1%) fühlt sich durch die Sozialtaxonomie (Definition von sozialen Investitionen und Maßnahmen, die wesentlich zum Erreichen sozialer Ziele beitragen) angetrieben, die Aktivitäten in der sozialen Nachhaltigkeitsdimension auszubauen. Und darin steckt eine besonders erfreuliche Nachricht: Der Großteil ist aus freien Stücken gewillt, sich sozial nachhaltiger zu engagieren.

Unterstützen dabei kann das strategische Managementinstrument audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule. Und: Im audit werden zahlreiche verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren adressiert, die unterschiedliche Berichtsstandards bedienen – so auch den DNK oder den Standard der GRI. Die in den Standards – in der Tiefe vor allem im GRI – angefragten Nachhaltigkeitsaspekte können umgekehrt ein Antreiber sein, die Aktionen bzgl. der jeweiligen Fragestellung auszuweiten oder zu vertiefen. Wenn man so will, stellen audit berufundfamilie und Berichtsstandards dann ein sich gegenseitig befruchtendes Tandem dar, das Organisationen in ihrer nachhaltigen Entwicklung zielgerichtet unterstützen kann.

Erste Anleitung für die Nachhaltigkeitserklärung gesucht?: Nutzen Sie unseren Leitfaden Nachhaltigkeit


Ansicht der 1. Seite der berufundfamilie-Publikation
„Leitfaden Nachhaltigkeit“
(Quelle: berufundfamilie Service GmbH)

Welche Aspekte sich aus dem Engagement für die Vereinbarkeits von Beruf, Familie und Privatleben in die Nachhaltigkeitsberichterstattung überführen lassen, beschreibt unser „Leitfaden Nachhaltigkeit“, den wir mit den Nachhaltigkeitsspezialist*innen von CONCERN und der Universität Bayreuth erarbeiteten. Die Informationen orientieren sich an der Systematik des audit berufundfamilie/ audit familiengerechte hochschule, unterstützen aber auch nicht-auditierte Organisationen bei der Identifikationen berichtswürdiger Vereinbarkeitsmaßnahmen. Die in Chartform angelegte, über 40-seitige Publikation kann über unsere Website kostenfrei zum Download angefordert werden.

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