Mittwoch, 4. Dezember 2024

Verantwortungsvoll vereinbaren: Finanzielle Zusatzleistungen

Zum regulären Gehalt finanzielle Vorteile sichern – Option mit hohem Mehrwert für Beschäftigte
(Foto: deathtothestockphoto.com)

In der heutigen, siebten Folge unserer Blog-Reihe „Verantwortungsvoll vereinbaren“ tauchen wir in das personalpolitische Handlungsfeld ‚Finanzielle Zusatzleistungen‘ ein. Wir nennen Beispiele von Organisationen aus unserem Netzwerk dafür, welche Entgeltbestandteile, geldwerte Leistungen oder finanzielle Zuschüsse sie im Sinne der Vereinbarkeit einsetzen.

Unter finanziellen Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich finanzielle Vorteile zu verstehen, die Beschäftigte neben ihrem regulären Gehalt bekommen. Dazu zählen Entgeltbestandteile, geldwerte Leistungen, finanzielle Zuschüsse und finanzielle Hilfen. Ein Teil der geldwerten zusätzlichen oder freiwilligen Leistungen lässt sich so einsetzen, dass Mitarbeitende mit Familienaufgaben hiervon besonders profitieren. So kann beispielsweise Beschäftigten mit Kindern ein erhöhtes Weihnachtsgeld zugeteilt werden, Kosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt oder Personalkäufe auf Familienmitglieder ausgedehnt werden. Im Sinne der Gleichbehandlung steht es Arbeitgebern zudem frei, finanzielle Vorteile auch Beschäftigten unabhängig von familiären Aufgaben zukommen zu lassen.

Zu den Entgeltbestandteilen gehören der Essenskostenzuschuss, der Kinderbetreuungszuschuss, das Kinderbonusgeld, das ergänzende Elterngeld sowie Sonderzahlungen. Auch das sogenannte Cafeteria-System ist ein Entgeltbestandteil. Dabei können Beschäftigte im Rahmen eines vorgegebenen Budgets aus verschiedenen, zusätzlichen organisationsspezifischen Leistungsangeboten – wie z.B. Versicherung, Firmenwagen oder Kinderbetreuung – wählen.

Die geldwerten Leistungen umfassen die Anrechnung von Erziehungszeiten, den Personalkauf, die Nutzung betriebseigener Gebrauchsgegenstände für private Zwecke und den Haushaltsservice. Auch organisationsinterne oder externe Sport- oder Freizeitangebote können Mitarbeitenden kostenlos oder vergünstigt als geldwerte Leistungen angeboten werden. Zudem sind gewährte Hilfestellungen durch interne und/ oder externe Berater*innen bei privaten Herausforderungen (z.B. Überschuldung, Sucht- oder Beziehungsproblemen) als geldwerte Leistungen anzusetzen.

Unter die finanziellen Zuschüsse fallen beispielsweise die Übernahme von Fahrtkosten, die Übernahme von Betreuungskosten und die Geburtsbeihilfe. Ebenso ist der Arbeitgeberbeitrag zur Hinterbliebenenrente ein finanzieller Zuschuss.

Finanzielle Hilfen können Stipendien für Kinder von Mitarbeitenden sein und Darlehen, die vom Arbeitgeber gewährt werden. Auch eine vorübergehende finanzielle, schnell gewährte Unterstützung in besonderen Notlagen ist dem Bereich ‚Finanzielle Hilfen‘ zuzuordnen.

Zusätze mit echtem Mehrwert – Beispiele aus dem berufundfamilie-Netzwerk


Wie Organisationen, die ihre vereinbarkeitsfördernden Arbeits- und Studienbedingungen mit dem audit berufundfamilie oder audit familiengerechte hochschule gestalten, die Möglichkeiten zu finanziellen Zusatzleistungen nutzen, zeigen folgende Beispiele. Benannt ist jeweils der Kern des Angebots, mit dem Beschäftigte/ und oder Studierende Support erhalten.

Eine Organisation hat beispielsweise eine so genannte Mitarbeitendenkarte eingeführt, über die eine Gutschrift auf ein entsprechendes Konto der*des Beschäftigten erfolgt. Das Ganze hängt an vorgegebenen Kriterien, also wenn Dienstplanänderungen erfolgten oder wenn es zu erhöhten Arbeits- und Zeitbelastungen bei Vertretung für langfristige Abwesenheit von Kolleg*innen gekommen ist. Auch bei bestandener Fortbildung, bei der Übernahme von Sonderaufgaben, einem besonderen Engagement für das Unternehmen, bei runden Geburtstagen, Dienstjubiläen sowie beim Ergreifen von Präventionsmaßnahmen gibt es eine Gutschrift.

Zahlreiche Arbeitgeber bieten ein umfassendes Gesundheitsprogramm, das vollständig oder teilweise kostenfrei von den Mitarbeitenden genutzt werden kann. Die Schwerpunkte zur Gesunderhaltung bzw. Gesundheitsförderung reichen von Bewegung, über gesunde Ernährung und Stressbewältigung bis hin zur Raucherentwöhnung. Es gibt Betriebssportgruppen, zudem werden Fitnessangebote und Maßnahmen zur mentalen Stärkung subventioniert. Teilweise werden den Mitarbeitenden Bonusprogramme offeriert.

Innovativ ist die Arbeitszeitgutschrift, die eine Organisationen ihren Mitarbeitenden gewährt, wenn diese ein Präventionstraining absolvieren. Konkret werden maximal 30 Minuten Arbeitszeit pro Woche gutgeschrieben, sofern 1 Stunde Präventionstraining genutzt wurde. Dieses Anreizsystem erweist sich insbesondere als erfolgreich, um Beschäftigte ab 50 Jahren für sportliche Aktivitäten zu gewinnen.

Ein Angebot mit Weitblick ist auch die sogenannte Unterstützungskasse, die eine Organisation als zusätzliches Element der betrieblichen Altersversorgung einführte. Bei dem Versicherungspartner können Beschäftigte während der Ansparphase ohne jegliche Höchstgrenzen steuerfrei Entgelt umwandeln und damit steuerlich attraktiv in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Um dieses Angebot den Mitarbeitenden näher zu bringen, finden dazu Informationsveranstaltungen und individuelle Beratungen statt, welche durch umfangreiches Informationsmaterial ergänzt werden.

Als erweiterten Support bei den regelmäßigen monatlichen Kosten von Tagesmutter, Kita oder Hort hat ein Unternehmen mit Blick auf die Zuschüsse die Altersgrenze für die betreuten Kinder hochgesetzt: Sie liegt bei 13 Jahren und bei Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf bei bis zu 18 Jahren.

Zahlreiche Organisationen machen ihren Mitarbeitenden Angebote zur Krankenzusatzversicherung. Auch der Rahmen bei Erkrankungen wird oft erweitert – was teilweise in einer Betriebsvereinbarungs-Rahmenbedingung festgehalten wird. Ein konkrete Maßnahme ist beispielsweise: Ist ein*e Beschäftigte*r, die*der mindestens 2 Jahre bei dem Unternehmen ist, länger als 6 Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, der*dem Mitarbeitenden zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Zuschuss gezahlt: Dieser beläuft sich in der Höhe des Differenzbetrags zwischen der Nettovergütung im Kalendermonat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem ungekürzten Brutto-Krankengeld des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers ab der 7. Woche für bis zu 6 weiteren Wochen gezahlt. Und noch ein Zusatz: Handelt es sich um einen unverschuldeten Arbeitsunfall, dann erhält die*der Beschäftigte unabhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit den Krankengeldzuschuss ab der 7. Woche bis zu 12 weiteren Wochen. Die Einschränkung ist, dass Mitarbeitende innerhalb von 12 Monaten höchstens für 6 Wochen einen Zuschuss zum Krankengeld beanspruchen können.

Auch beim Sterbegeld wird teilweise unterstützt; etwa indem es für den Sterbemonat und für weitere zwei Monate gewährt, sofern die*der verstorbene Mitarbeitende länger als 1 Jahr dem Unternehmen angehört hat. Bei Zugehörigkeit der*des verschiedenen Beschäftigten zum Unternehmen von mehr als fünf Jahren, gibt es das Sterbegeld für den Sterbemonat und drei weitere Monate.

Vielfach angeboten wird bei auditierten Organisationen auch die Vermittlung eines Rechtsbeistands. Hinzu kommen diverse Hilfeleistungen in Krisensituationen, z.B. eine Schuldenberatung.

Interessant ist für Beschäftigte sicherlich auch die Bezuschussung von Reisekosten, wenn sie selbst auf Dienstreise müssen und zur Betreuung ihres Kindes Bekannte oder Verwandte zur oder eine Betreuungsperson das Elternteil und Kind auf der Dienstreise begleitet. Ein Arbeitgeber stellt dafür bis zu 600 EUR pro Jahr und Person zur Verfügung. Auch hilfreich: Die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen, wenn bei Auslandsaufenthalten höhere Kosten für die Kinderbetreuung entstehen. Dies gilt dann aber nur, wenn nicht bereits ein Auslandszuschlag bezahlt wird. Auch wenn Beschäftigte Überstunden leisten und dadurch Mehrkosten bei der Kinderbetreuung entstehen, springen Arbeitgeber z.T. finanziell bei.

Manche Arbeitgeber gehen sogar so weit, die Betreuungskosten für Kindern und auch für pflegebedürftige Angehörige komplett zu übernehmen, wenn die Hauptbetreuungsperson bei ihnen beschäftigt ist und auf Dienstreisen muss oder Fortbildungen besucht.

Auditierte Hochschulen unterstützen auch ihre Studierenden aktiv mit finanziellen Zusatzleistungen. So bietet eine Universität in Prüfungszeiten regelmäßig Lernsamstage mit Kinderbetreuung für Studierende mit Kind an. Jeweils ca. 8 Stunden an etwa 14 Samstagen wird diese Maßnahme jährlich organisiert. Das Studierendenwerk und der Alumniverein springen unterstützend ein.

Im Notfall einen vorübergehenden Krippen- oder Kitaplatz erhalten – das ermöglichen einige Organisationen, indem sie bei lokalen Anbietern/ Einrichtungen Belegrechte für ihre Mitarbeitenden buchen.

Die Unterstützung geht bei den Arbeitgebern über Kleinst- und Kleinkindern hinaus. Ein Beispiel ist das Angebot von Schüler*innen-Nachhilfe, um die Schulleistungen der Kinder zu fördern. Dabei können Mitarbeitende bis zu 100 EUR brutto pro Monat zu ihrem Gehalt erhalten. Die Wahl des Nachhilfeanbieters steht den Mitarbeitenden frei.

Unterstützung kann auch durch den Magen gehen. Einige Organisationen bieten Mitarbeitenden an, ihre Kinder und auch Partner*innen vergünstigt im Betriebsrestaurant essen zu lassen. Bei einem Hochschulbeispiel werden Studierende mit Kindern finanziell entlastet, indem ihre Kids bis zum Alter von 7 Jahren kostenfrei in der Mensa speisen können.

Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende wird mittlerweile seit vielen Jahren genutzt. Zahlreiche Anbieter haben sich auf dem Markt etabliert. Ein Beispiel für die Ausgestaltung ist, dass Beschäftigte ein oder auch zwei Räder im Wert von 749 bis 10.000 EUR leasen und dies sowohl beruflich als auch privat nutzen können. Bezahlt wird die Leasingrate aus dem Bruttogehalt via Entgeltumwandlung. Dabei profitieren die Mitarbeitenden von der 1%-Regel, durch die sich Diensträder vorteilhaft versteuern lassen. Am Ende der Leasingdauer von 36 Monaten steht den Beschäftigten der Kauf des Rads zu einem günstigen Preis offen – nämlich für etwa 17% des Neupreises.

Als zeitsparend und praktisch erweist die sich Paketservice und ein Wäscheservice. Dabei können sich Mitarbeitende private Paketsendungen an die Arbeitsstätte liefern lassen und Pakete auch in der betriebseigenen Poststelle aufgeben. Beim Wäscheservice kann – vorrangig dienstlich getragene Kleidung – auf der Arbeitsstätte abgegeben und abgeholt werden. Das Unternehmen lässt diese von einem kooperierenden Textilreinigungsunternehmen abholen und zurückgeben, damit sie gereinigt an die Mitarbeitenden ausgehändigt werden kann. Die Beteiligung an den Kosten für diese Services wird unterschiedlich gehandhabt.

Nicht nur Finanzen sparen, sondern Kapital mehren, ist eine Option, die mit einer sogenannten Mitarbeitendenkapitalbeteiligung ermöglich wird. Zum Beispiel können Beschäftigte pro Jahr maximal 1.500 EUR einzahlen – und das anteilig steuerbefreit. Das eingezahlte Kapital wird abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg, aber mit mindestens 3%, verzinst.


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