Montag, 23. Dezember 2024

Verantwortungsvoll vereinbaren: Serviceleistungen

Mit Serviceleistungen bieten Arbeitgeber unmittelbare Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen und -lagen
(Foto: deathtothestockphoto.com)

Es ist so weit: Wir schließen unsere diesjährige Blog-Reihe „Verantwortungsvoll vereinbaren“ mit der heutigen achten Folge. In der nennen wir Beispiele für Serviceleistungen, mit denen Organisationen ihre Mitarbeitenden und ggf. Studierenden in den verschiedenen Lebensphasen unterstützen. Und diese zahlen deutlich auf die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium, Familie und Privatleben ein.

In und nach der akuten Phase der Coronazeit kam die Frage auf, ob der Bedarf an Serviceleistungen wie die Unterstützung bei der Kinderbetreuung heruntergegangen sei. Schließlich hätten viele Beschäftigte die Möglichkeit gewonnen und genutzt, von zu Hause zu arbeiten. Und im Home-Office könne man ja auch nebenbei auf den Nachwuchs Acht geben. Zwei Trugschlüsse liegen dieser Annahme zugrunde:

a) Das Home-Off
ice ist kein Modell, das die Kinderbetreuung automatisch vorsieht. Diese Form der Arbeitsortflexibilisierung führt zur Einsparung von Pendelwegen. Ein geordneter Home-Office-Tag geht aber nicht überein mit dem Bild vom Kind auf dem Schoß, während am PC gearbeitet wird. Pausen einzulegen, später die Arbeit aufzunehmen oder zu beenden aufgrund von Betreuungsaufgaben – all das muss geregelt und offen kommuniziert werden. Die Betreuungszeit für Kinder sollte aber nicht fortlaufend parallel zur Arbeitszeit laufen.
b) Die zunehmenden Betreuungsengpässe durch professionelle Einrichtungen bringen Eltern immer wieder in Not. Die Unterstützung von Arbeitgebern bleibt daher absolut gefragt.

Ein Überblick von statista zeigt, dass in Deutschland die Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen von 2019 bis 2024 um rund 5% gestiegen ist – nämlich von 742 auf 779 Einrichtungen. Das belegt auch das anhaltend hohe Angebot an Serviceleistungen in Sachen Kinderbetreuung der nach dem audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule zertifizierten Organisationen.

Dabei ist die Betriebskita nicht der einzige Trumpf im Ärmel der Arbeitgeber. Sie stellen sich vielmehr breit auf, um Mitarbeitende bzw. Studierende bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Das kann anderen Organisationjen nur Mut machen, die sich strukturell und finanziell keine eigene Kita leisten können. Es gibt zahlreiche andere Lösungen, wie z.B. die Ausstattung und Bewirtschaftung eines Eltern-Kind-Bereichs. Zu erwähnen ist auch die Schulferienbetreuung/ das Schulferienprogramm.

Aufmerksame Leser*innen unserer Blog-Reihe haben jetzt vermutlich ein Déjà-vu: Wurden unterstützende Angebote zur Betreuung von Kindern nicht schon in der Folge zum Handlungsfeld „Finanzielle Zusatzleistungen“ genannt? Tatsächlich ist das der Fall. Und tatsächlich unterliegt die Zuordnung von Maßnahmen zu einem Handlungsfeld dem Verständnis, das die jeweilige Organisation von der Lösung hat. Insofern finden sich auch im Folgenden Beispiele, die vom Charakter her als finanzielle Leistung angerechnet werden können, die aber von den Organisationen als Serviceleistung deklariert wurden. Dazu zählen auch Beratungsangebote wie interne Pflegeguides bzw. Pflegelots*innen als erste Ansprechpersonen für privat pflegende Mitarbeitende. Unter Serviceleistungen werden in einigen Organisationen zudem interne Gesundheits- und Sozialberater*innen gefasst, die bei familiären oder Krisensituationen und bei Health-Fragen den Mitarbeitenden zu Seite stehen – oft auch in Verbindung mit externen Betreuungsangeboten. Diese können bei nahezu allen beruflichen und privaten Anliegen unterstützen. In einem konkreten Beispiel sind die Schwerpunkte Kinderbetreuung, Homecare/ Eldercare (häusliche Pflege und Altenpflege) sowie Lebenslagen-Coaching genannt. Zu den Beratungsanliegen gehören u.a. Stress, Burnout, psychische Erkrankungen wie Depression und Ängste. Konflikte, Veränderungsprozesse sowie Zeit- und Ressourcenmanagement sind ebenfalls Themen, genauso wie Schlafprobleme, Suchtprobleme, Trauer, sexuelle Belästigung und Mobbing. Familiäre Herausforderungen können auch angesprochen werden, z.B. alles rund um Mutter*- und Vater*schaft, von Erziehungs- und schulischen Fragen bis hin zu Beziehungsproblemen, Scheidung und Trennung.

Umfangreiche Beratung während der Schwangerschaft – z.B. auch in Form eines Schwangerschaftsinfoabends –, Beratung zum Thema Stillen oder ärztliche Konsultation bei Frühgeborenen sind erprobte und fortlaufend Serviceleistungen.

Zudem wird in Organisationen auch dem Aspekt finanzielle Probleme im Rahmen eines Beratungsangebots Raum gegeben. Sollte eine Gewalttat vorfallen oder es zu einem Trauerfall im Team kommen, kann eine psychosoziale Notfallbetreuung Halt geben.

Im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Pflege findet sich als Leistung die Einbindung von ehemaligen Beschäftigten bei Senior*innen-Services. Auch die Vernetzung mit anderen Arbeitgebern zur Bereitstellung von solchen Services ist denkbar, ebenso wie die Einrichtung von Betriebsparkplätzen für privat pflegende Mitarbeitende.

Manche Arbeitgeber weisen darüber hinaus eigene Betriebswohnungen oder auch Apartments für Auszubildene als Serviceleistungen aus.

Mit welchen Services können Organisationen ihre Mitarbeitenden bzw. Studierenden wirklich begeistern?

Vom Bügeldienst bis hin zur Betriebswohnung reicht das enorme Spektrum an möglichen Serviceleistungen. Aber eine Organisation muss nicht meinen, die Masse an Angeboten macht es. Die Passgenauigkeit ist der entscheidende Faktor. Also reinfragen in die Belegschaft:

  • Welche Services sind wirklich gewünscht?
  • Braucht es mehr Angebote? Sollten vorhandene Services überarbeitet werden? Erübrigen sich ggf. manche Angebote vollständig?
  • Was bietet konkrete Unterstützung bei Betreuungsengpässen – sei es bzgl. Kinder oder Pflegebedürftigen?

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Sie möchten alle Folgen unserer Blog-Reihe „Verantwortungsvoll vereinbaren“ lesen, die wir unter das Jahresmotto 2024 „Verantwortung reloaded: Wer, was, wieviel?“ gestellt haben? Sie möchten von Praxistipps zu vereinbarkeitsfördernden Maßnahmen in den acht personalpolitischen Handlungsfeldern (u.a. Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsort, Information und Kommunikation, Führung sowie Personalentwicklung) inspiriert werden? Die acht Ausgaben der Reihe sind unter diesem Link auffindbar.


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