Unterm Schirm: Vertreter*innen der Charta-Organisationen 2022 und ihre Gastgeber*innen von der hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ (Quelle: berufundfamilie Service GmbH) |
2013, 10, 15, 296 – Diese Zahlenreihe macht hoffentlich nach der Lektüre unseres heutigen Blogartikels für Sie Sinn. So viel sei vorab gesagt: Wir freuen uns über einen Geburtstag, der das wachsende Bekenntnis von Unternehmen, Institutionen und Hochschulen für eine pflegebewusste Personalpolitik bzw. Studienbedingungen unterstreicht.
2013 wurde die Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ in Hessen ins Leben gerufen – und zwar vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam, der AOK Hessen, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. und uns, der berufundfamilie. Ein zentrales Angebot war von Beginn an die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, mit deren Unterzeichnung hessische Organisationen ihre Bereitschaft signalisieren, pflegende Beschäftigte zu unterstützen und zu entlasten. Gestern wurden zum zehnten Mal die Urkunden an die Charta-Unterzeichner*innen verliehen. 15 Organisationen haben in dem aktuellen Geburtstagsjahr die Möglichkeit genutzt, mit der Charta ein Zeichen im Sinne einer pflegebewussten Personalpolitik zu setzen. Sie zählen zum Kreis von nunmehr insgesamt 296 Charta-Organisationen in Hessen.
Unser Geschäftsführer Oliver Schmitz unterstreicht die Strahlkraft der hessischen Initiative über die Grenzen Hessens hinaus: „Die Mitglieder des Ursprungslandes der Charta begegnen mir unter anderem auch im bundesweit ausgeschriebenen Otto-Heinemann-Preis der Berliner Pflegekonferenz oder im Rahmen von Auditierungen für familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik. Hessische Arbeitgeber haben die Brisanz des Themas Pflege erkannt und schaffen aktiv ganz konkrete Vereinbarkeitsangebote für pflegende Beschäftigte. Die Charta kann ein erster Schritt hin zu einem systematischen und nachhaltigen Engagement für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sein. Und sie ist ein idealer Begleiter einer bereits etablierten betrieblichen Vereinbarkeitspolitik. Denn sie stärkt das Employer-Branding.“Die hessische Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ hat übrigens einen Nachahmer in Nordrhein-Westfalen gefunden: Hier gibt es jetzt das Landesprogramm NRW „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“, das ebenfalls eine Charta anbietet.
Die 15 Organisationen, die in diesem Jahr in Hessen die Charta unterzeichneten, wurden gestern im Rahmen einer Feier im Haus der Wirtschaft in Frankfurt willkommen geheißen. Anne Janz, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, die die Charta-Urkunden überreichte, betonte: „Wir wissen, dass Sie als Arbeitgeber*innen in diesem Jahr durch hohe Corona-Krankenstände belastet sind und nun die Energiekrise mit noch gar nicht absehbaren Folgen hinzukommt. Dass Sie dennoch das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht aus den Augen verlieren und bestrebt sind, mit Ihren Beschäftigten Lösungen zu finden, ist daher besonders bemerkenswert.“
Den Charta-Organisationen stehen Netzwerkwerktreffen, Fachveranstaltungen, Qualifizierungen und Kompetenztrainings offen, und sie können die Materialien, Umsetzungsangebote und das Webportal www.berufundpflege.hessen.de nutzen.
Das sind die 15 neuen Mitglieder der hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ in alphabetischer Reihenfolge:
- Agentur für Arbeit Offenbach
- Antec Antennentechnik GmbH, Offenbach
- Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V.
- DATRON AG, Mühltal
- Die Brille – Antje Ferrara, Fulda
- Falken Tyre Europe GmbH, Offenbach
- Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
- Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS), Wiesbaden
- Jugendwerkstatt Felsberg e.V.
- Klinik- und Rehabilitationszentrum Lippoldsberg GmbH, Wesertal
- Pflegezentrum Steinheim Mainterrasse GmbH, Hanau
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
- Stadtverwaltung Offenbach am Main
- Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe
Weitere Informationen zur aktuellen Charta-Verleihung finden Sie in der dazugehörigen Pressemitteilung.
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