Montag, 16. Oktober 2023

Signal für Pflegebewusstsein: Neue Charta-Unterzeichner in Hessen und NRW

Kollage aus Ausschnitten der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen und der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege in Nordrhein-Westfalen sowie den Wort-Bild-Marken der hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ und des Landesprogramms NRW „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ (Quellen: „Beruf und Pflege vereinbaren“ – Die hessische Initiative, Landesprogramm NRW „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“)

Zum zehnten Mal wurden in Hessen die Urkunden zur Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verliehen. In Nordrhein-Westfalen fand die bislang zweite Charta-Verleihung statt. Was die Charta ist und wie Arbeitgeber sie unterzeichnen können, erklären wir in diesem Artikel.

In Hessen wurde sie im Jahr 2013 auf den Weg gebracht: die bundesweit erste Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Sie ist eines der zentralen Angebote der im selben Jahr gestarteten Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“, die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. und der berufundfamilie ins Leben gerufen wurde.

Die Charta richtet sich an Arbeitgeber, die mit deren Unterzeichnung ein freiwilliges Selbstbekenntnis zur Würdigung der Pflegearbeit ihrer Beschäftigten abgeben können. Genauer gesagt:

  • Sie bekennen sich zur Enttabuisierung und Wertschätzung von Pflegeaufgaben.
  • Sie sprechen sich für die Förderung einer pflegebewussten Organisationskultur aus.
  • Sie suchen einen lösungsorientierten Umgang mit den Situationen der pflegenden Mitarbeitenden.
  • Sie suchen den internen und externen Dialog zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Zu betonen ist: Die Unterzeichnung der Charta ist kostenfrei und nicht an Voraussetzungen und zu erfüllende Bedingungen geknüpft.

Und doch unterstützen zahlreiche Organisationen, die die Charta schon unterschrieben haben, bereits systematisch ihre Mitarbeitenden in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Viele tun dies im Rahmen bzw. geleitet durch das audit berufundfamilie.

Die Charta kann eine strategische Auseinandersetzung mit Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht ersetzen. Sie kann aber als erster Schritt hin oder begleitend zu einer pflegebewussten Personalpolitik genutzt werden, denn: Sie ist ein öffentlichkeitswirksames Signal.

Am 11. Oktober 2023 wurden im Schloss Biebrich in Wiesbaden zum zehnten Mal die hessischen Charta-Urkunden überreicht – und zwar an 13 Organisationen, die diese in den letzten zwölf Monaten unterzeichnet hatten: casual food gmbh, Deutsche Bundesbank Eurosystem, Elektroplan Schneider GmbH, FOCUS GmbH, Innung des Deutschen Kraftfahrzeugniswerks Frankfurt & Main-Taunus-Kreis, Kreisstadt Dietzenbach, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Outokumpu Nirosta GmbH, Polizeipräsidium Mittelhessen, R+V Allgemeine Versicherungen AG, Schoder GmbH und Stadt Viernheim. Damit ist der Kreis der Chartaunterzeichner in Hessen auf über 309 angewachsen.

Anlässlich des zehnten Charta-Jubiläums sagte Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Sie alle zeigen so, dass sie ihre Beschäftigten aktiv dabei unterstützen, Pflege und berufliche Anforderungen erfolgreich miteinander zu verbinden. Seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Arbeitgeber zu signalisieren: Sie sind nicht alleine mit dieser Situation. Wir unterstützen Sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Wir suchen gemeinsam Lösungen wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Jobtausch für die Zeit der Pflege, Beratung für Pflegeleistungen während der Arbeitszeit – das zeichnet verantwortungsbewusste Unternehmen aus.“

Die Unterzeichner*innen der 10. Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen gemeinsam mit Hessens Sozialminister Kai Klose und den Partner*innen aus der hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ (Quelle: „Beruf und Pflege vereinbaren“ – Die Hessische Initiative/ Katrin Denkewitz)

Die hessische Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ hat Vorbildcharakter. Nordrhein-Westfalen nahm sich dieses konkrete Beispiel, um im Jahr 2021 den Startschuss für das Landesprogramm NRW „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ zu geben. Wie in Hessen wird in NRW interessierten Arbeitgebern die Qualifizierung von Pflege-Guides – innerbetrieblichen Ansprechpersonen zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben – sowie Informationsveranstaltungen und eben die Charta angeboten. In NRW ist die Schreibweise des Titels wie folgt: „Charta für Vereinbarkeit von Beruf & Pflege“. Mit Unterstützung seiner starken Partner konnten in gut eineinhalb Jahren bereits über 200 Organisationen als Chartaunterzeichner gewonnen werden. Sie haben auch Zugang zum digitalen betrieblichen Pflegekoffer.

Gefördert wird das Landesprogramm vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherungen. Die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK NordWest bieten die Qualifizierung zum betrieblichen Pflege-Guide kostenlos an. Wir – berufundfamilie Service GmbH – unterstützen mit Informationen aus der Praxis der pflegebewussten Personalpolitik, während die Hochschule für Gesundheit in Bochum das Programm wissenschaftlich begleitet. Als weitere Unterstützer und Multiplikatoren sind der Arbeitgeberverband Unternehmer NRW und der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW mit an Bord.

Am 28. September 2023 fand in Düsseldorf die zweite Verleihung der Urkunden zur Charta für Vereinbarkeit von Beruf & Pflege statt. NRWs Arbeitsminister Karl-Josef Laumann betonte im Rahmen der Überreichung: „Immer mehr Beschäftigte in NRW müssen den Spagat zwischen ihrer Arbeit und der Pflege von Angehörigen meistern. Mit dem Landesprogramm unterstützen und stärken wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Erwerbstätige. Damit trägt das Programm auch dazu bei, dass pflegende Angehörige im Sinne der Fachkräftesicherung und der Fachkräfteoffensive NRW im Beruf bleiben können. Den teilnehmenden Unternehmen danke ich für ihr Engagement."

Arbeitgeber, die sich mit der Unterzeichnung der Charta dem Landesprogramm anschließen, erhalten Unterstützung vom Servicezentrum des Landesprogramms, das in der Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe liegt.

Ein Teil der Unterzeichner*innen der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege in Nordrhein-Westfalen mit NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (Quelle: Landesprogramm NRW „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“)


Mitglied werden


Ihre Organisation hat ihren Sitz in Hessen oder Nordrhein-Westfalen und möchte die Charta unterzeichnen, um nach innen und außen ein Zeichen für eine pflegbewusste Personalpolitik zu senden?

Hier gibt es Informationen:

Hessen
Website: https://berufundpflege.hessen.de/angebote/charta/
E-Mail: info@berufundpflege.hessen.de

Nordrhein-Westfalen
Website: https://berufundpflege-nrw.de/so-funktionierts
E-Mail: berufundpflege@kda.de


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