Donnerstag, 19. April 2018

Gastbeitrag: Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege - Die Chance für hessische Unternehmen ein Zeichen zu setzen


Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist bundesweit einmalig
(© berufundfamilie gGmbH)

Auch 2018 haben hessische Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen wieder die Chance, ein Zeichen für eine familien- und pflegefreundliche Unternehmenskultur zu setzen, indem sie die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterzeichnen. Die feierliche Überreichung der Charta an alle diesjährigen Unterzeichner findet am 04.09.2018 statt.
Noch bis 06.06.2018 können Unternehmen ihre Unterlagen einreichen, um an der großen Charta-Verleihung im September teilnehmen zu können.

Die wichtigsten Fragen zur Charta werden im Folgenden kurz beantwortet.

Was wird unterzeichnet?

 

Mit der Unterzeichnung der Charta erkennen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Wichtigkeit einer Vereinbarkeit von Beruf und Pflege grundsätzlich an. Die unterzeichnenden Unternehmen setzen sich gemeinsam zum Ziel, die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aktiv anzunehmen und die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen.

Wer unterzeichnet?

 

Die Unterzeichnung der Charta erfolgt als nach innen wie außen gerichtetes Signal der Geschäftsführung. Die Charta wird allen Neuunterzeichner/-innen einmal jährlich bei einer feierlichen Veranstaltung vom hessischen Sozialminister Stefan Grüttner verliehen. Seit 2013 haben bereits 174 hessische Unternehmen die Charta unterzeichnet. Von kleinen Betrieben mit sehr wenigen Mitarbeiter/-innen bis zu Großunternehmen sind Unternehmen jeder Größe unter den Unterzeichner/-innen vertreten. Die demografische Entwicklung hat große Auswirkungen auf die Belegschaften:  Schon jetzt gibt es in Deutschland mehr Pflegebedürftige als Kinder unter drei Jahren und bald wird es mehr Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen geben als Beschäftigte mit kleinen Kindern. Betroffen von den sich hieraus ergebenden Herausforderungen sind Unternehmen aller Branchen und jeder Größe.  

Wie profitieren Unternehmen von der Charta-Unterzeichnung?

 

Durch die Unterzeichnung der Charta werden Unternehmen Teil des Netzwerks der hessischen Initiative Beruf und Pflege vereinbaren. Kooperationspartner der bundesweit einzigartigen Initiative sind das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. und die berufundfamilie Service GmbH. Die unterzeichnenden Unternehmen erhalten ein vielfältiges Unterstützungsangebot, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Beschäftigte zu verbessern, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und die Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Dazu gehören regelmäßige Netzwerktreffen, kostenlose Pflege-Guide-Schulungen, Kompetenztrainings für Mitarbeiter/-innen und die Beratung zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien. Zudem haben die Unterzeichner/-innen die Möglichkeit, ihr Unternehmen und ergriffene Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als Praxisbeispiele auf der Webseite der Initiative zu präsentieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 

 

Die Unterzeichnung der Charta ist ein kostenloses Angebot für Unternehmen und nicht an bestimmte Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpft. Sie stellt vielmehr ein freiwilliges Selbstbekenntnis dar, die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige unterstützen zu wollen. Für die Fertigstellung der Charta, die den Unterzeichnern und Unterzeichnerinnen bei der Veranstaltung um die Verleihung überreicht wird, müssen lediglich einige Unterlagen fristgerecht eingesendet werden.

Wie verläuft der Bewerbungsprozess?

 

Interessierte Unternehmen können sich per E-Mail oder telefonisch an das mit der Organisation beauftragte Projektteam im Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. wenden. Sie erhalten anschließend die auszufüllenden Formulare sowie eine Checkliste, auf der alle benötigten Unterlagen vermerkt sind. Die Unterlagen zur Fertigstellung der personalisierten Charta, die bei der diesjährigen Charta-Verleihung am 04.09.2018 überreicht wird, müssen bis zum 06.06.2018 eingesendet werden. Zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der unterzeichnenden Unternehmen auf der Webseite www.berufundpflege.hessen.de können optional weitere Unterlagen eingereicht werden.


© Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.
Sie wünschen sich mehr Informationen oder möchten als Unternehmen die Charta unterzeichnen? Wenden Sie sich an:

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.
Paulina Chairat
Tel.: 06032 86958-717

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