Mittwoch, 10. August 2022

Sehnsuchtsmodell Workation: Zahlen, Daten und Fakten zum neuen Trend

Workation, also Home-Office am Urlaubsort, ist ein neues Arbeitsmodell (©pixabay.com)

August ist Urlaubszeit – passend dazu widmen wir uns dem New Work-Trend Workation. Was verbirgt sich hinter Workation, wie steht es mit dem Interesse von Beschäftigten am Home-Office im Ausland und was gilt es bei Workation zu beachten? Antworten darauf liefert dieser Blogartikel.

Workation zählt zu den Schlagwörtern des New Normal und wird bei Beschäftigten immer beliebter. Corona und der stetige Arbeitswandel haben dazu geführt, dass zunehmend mehr Arbeitnehmende neue Pfade der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben beschreiten möchten. Und die wurden teilweise bereits zu etablierten Wegen ausgebaut: So sind Home-Office, Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort nicht mehr wegzudenken für die gelingende Work-Life-Balance. All diese Optionen vereint Workation in sich. Wir nennen im Folgenden einige Zahlen, Daten und Fakten zu dem Arbeitsmodell der besonderen Art und können so vielleicht ein paar Anreize liefern, dieses in die Praxis umzusetzen.


Workation – Was steckt dahinter und was ist gewünscht?


Während der Coronapandemie entwickelten sich Home-Office und die virtuelle Zusammenarbeit zum A und O des Arbeitsalltags. Das hat eine nachhaltige Veränderung bewirkt: Das klassische Büro als ausschließliche Option hat vielerorts ausgedient. Viele Beschäftigte wollen diese Arbeitsortflexibilisierung – trotz möglicher gesundheitlicher Risiken wie etwa Entgrenzung und längerer Arbeitszeiten – auch nicht missen. Wie mittlerweile einige Studien belegen, möchten die Arbeitnehmende bevorzugt hybrid arbeiten, d.h. ein paar Tage im Büro und ein paar Tage im Home-Office. In Zeiten der Digitalisierung kann das (Home-)Office allerdings überall sein und hier kommt Workation ins Spiel. Workation ist ein Blend aus „work“ (deutsch: Arbeit) und „vacation“ (deutsch: Urlaub) und meint, dass man seine Arbeit von beliebten Urlaubsorten aus verrichtet – also Home-Office vor Strandkulisse oder Bergpanorama und Feierabend bei märchenhaften Sonnenuntergängen.

Tatsächlich ist Workation bereits ein Trend wie folgende Zahlen belegen[1]:


  • 62 % aller Beschäftigten sagen, dass es für sie bei der Jobwahl entscheidend ist, ob der Arbeitgeber Workation ermöglicht.
  • 51 % der Befragten würden zudem einen
  • Arbeitgeber vorziehen, der ihnen im Arbeitsvertrag eine Workation anbietet, dafür aber weniger Gehalt bei ansonsten gleichen Konditionen in Kauf nehmen; 38% würden das Gehalt vorziehen.
  • Auch 40 % der Beschäftigten mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis würden eine 14-tägige Workation einer Gehaltserhöhung vorziehen.
  • 51 % wünschen sich die Möglichkeit zur Workation für 1 bis 2 Wochen, 21 % möchten einen Monat und jede*r Zehnte hat den Wunsch mehrere Monate Workation zu machen.
  • 70 % der Befragten erhoffen sich durch die Workation mehr Inspiration und Ideen für die Arbeit.
  • Die beliebtesten Zielländer für Workation sind laut dieser Umfrage Italien und Spanien mit je 67 %, dann folgen Deutschland (64 %), Portugal (63 %) und Österreich (55 %).
  • 88 % der Befragten würden für ihre Workation Ferienwohnungen bzw. -häuser nutzen.
  • Unverzichtbar für die Workation ist schnelles und stabiles WLAN. 78 % der Befragten möchten zudem bei der Workation nicht auf einen Arbeitsplatz verzichten, an dem in Ruhe gearbeitet werden kann.

Auch bei den jüngeren Generationen sind Workations beliebt[2]:


  • So würde gerne jede*r vierte 18- bis 24-Jährige (23 %) einmal Workation machen. Zum Vergleich: Bei den über 55-Jährigen äußern dies nur 5 %.
  • 4 % der in Deutschland Beschäftigten geben an, sie haben bereits eine Workation gemacht und es habe gut funktioniert.
  • 3 % haben eine Workation während der Coronapandemie gemacht. Der Anteil bei den 25- bis 34-Jährigen ist dreimal so hoch wie der Durchschnitt: Hier haben 9 % während der letzten 2 Jahre im Ausland gearbeitet.
  • 15 % der 18- bis 24-Jährigen haben positive Erfahrungen mit dem Home-Office im Ausland gemacht.

Welche Ziele locken Arbeitswillige mit Fernweh?


Der so genannte Workation-Index liefert ein Überblick, welche 10 Städte sich am besten zu Workation eignen. Dazu wurden 74 Städte auf 10 Einflussfaktoren in den Untersuchungsfeldern „Lebensqualität“, „Klima und Umwelt“ sowie „Kosten und Sicherheit“ untersucht[3]:
  1. Brisbane, Australien
  2. Lissabon, Portugal
  3. Nikosia, Zypern
  4. Taipeh, Taiwan
  5. Ljubljana, Slowenien
  6. Helsinki, Finnland
  7. Wien, Österreich
  8. Auckland, Neuseeland
  9. Ottawa, Kanada
  10. Reykjavik, Island


„The Rules of Workation“


Doch Achtung, so einfach mal eine Destination buchen, Laptop einpacken und los geht’s – so funktioniert Workation nicht. Damit die Workation klappt und es auch im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt, gilt es einige Regelungen arbeits- und steuerrechtlicher Art zu beachten[4]:

  • Arbeitnehmende haben hierzulande kein generelles Recht auf Workation. Dies ist zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten auszuhandeln.
  • Die Arbeit im Ausland sollte nicht mehr als 183 Tage im Jahr erfolgen, damit das deutsche Lohnsteuerrecht weiterhin greifen kann. Dabei kommt es allerdings auch auf die Workation-Destination an: Einige Länder fordern schon nach kürzeren Aufenthalten Steuern. Um Nach- oder Doppelzahlungen zu vermeiden, sollten Beschäftigte und Arbeitgeber hier Expertise einholen.
  • Wenn die Workation nicht länger als 4 Wochen geht, entsteht noch kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf. Die vorübergehende Änderung des Arbeitsortes muss noch nicht vertraglich berücksichtigt werden. Eine Prüfung, ob es legal ist, als Beschäftigte*r in dem Urlaubsort zu arbeiten, sollte allerdings erfolgen.
    • So ist zu checken, ob eine Arbeitserlaubnis oder ein Aufenthaltstitel nötig ist.
    • Innerhalb der EU gilt für EU-Bürger*innen das Freizügigkeitsgesetz, sodass keine Probleme bei der Arbeit im EU-Ausland entstehen.
  • Wichtig bleibt hier dennoch: Welche Arbeitszeit- und Pausenregelungen sind in der Workation-Destination vorhanden? Also unbedingt über die landesüblichen Vorgaben informieren und diese möglichst eng befolgen.
  • Im Hinblick auf die Krankenversicherung wird Workation als Entsendung innerhalb der EU betrachtet und die Beschäftigten können unter diesen Rahmenbedingungen versichert werden. Hier sollte der Arbeitgeber sich mit der Krankenkasse des Beschäftigten beraten, um die Antragsstellung in die Wege zu leiten.
  • Grundsätzlich sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmende*r Punkte klären wie Dauer/ zeitliche Befristung der Workation, Rückkehrpflicht, Kostenerstattung und Erreichbarkeit während der Arbeit im Ausland. Hier empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung.

Die fortschreitende Digitalisierung hat heute schon Einfluss auf die Arbeitswelt von morgen. War es vor einiger Zeit noch undenkbar, Remote Work als generelles Arbeitsortmodell zu etablieren, verdeutlicht Workation nun, dass die fortschreitende Flexibilisierung und dass Home-Office nicht nur in den eigenen vier Wänden stattfinden kann. Während immer mehr Organisationen bereits Dienstvereinbarungen zum hybriden Arbeiten bzw. Remote Work verabschieden, gibt es bei den Regelungen zu Workation für Arbeitgeber und Beschäftigte noch ein paar Learnings zu absolvieren.

In der Option liegt in jedem Fall eine neue Chance – auch für Arbeitgeber: Organisationen, die ihren Beschäftigten heute schon Workation ermöglichen, beweisen sich als zukunftsgerichteter Arbeitgeber, bei dem Wellbeing, Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden einen hohen Stellenwert haben. Gleichzeitig demonstrieren sie, dass sie auf eine Kultur des Vertrauens setzen. Schließlich gehört zu dem „Entsenden“ von Mitarbeitenden auch, darauf zu bauen, dass sie das „Work“ in Workation verinnerlicht haben – bei aller Flexibilisierung. Klären Arbeitgeber und Beschäftigte ihre gegenseitige Erwartungshaltung bzgl. der Workation – inklusive der Arbeitsergebnisse – dann sollten beide Seiten positive Workation-Erfahrungen machen und ein neues Vereinbarkeitsmodell mit Leben füllen können.



[1] https://www.workation.de/fuer-62-aller-befragten-ist-es-bei-der-jobwahl-ausschlaggebend-ob-der-arbeitgeber-eine-workation-anbietet/
[2] https://www.guetsel.de/content/43838/repraesentative-studie-ein-viertel-der-jungen-menschen-wuerde-gerne-einmal-eine-workation-machen.html
[3] https://preply.com/de/blog/workation-index/
[4] https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/coronavirus-arbeitgeber/workation-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2104310?tkcm=ab


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